- zurückerbitten
- zu|rụ̈ck|er|bit|ten
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
zurückerbitten — zu|rụ̈ck||er|bit|ten 〈V. tr. 112; hat〉 etwas zurückerbitten die Rückgabe von etwas erbitten * * * zu|rụ̈ck|er|bit|ten <st. V.; hat (geh.): vgl. ↑zurückfordern: die Liebesbriefe, die er schrieb, hat er sich bald zurückerbeten (Reich Ranicki, Th … Universal-Lexikon